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Funkzeugnisse

EINHEITLICHE KOMMUNIKATION IST WICHTIG

Die Funkzeugnisse BZF und AZF

Das Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst, umgangssprachlich auch Funkzeugnis oder Funksprechzeugnis genannt,  benötigen Sie, sobald Sie verantwortlich ein Flugzeug fliegen wollen. Die Funkausbildung ist nicht Bestandteil der normalen PPL(A)-Ausbildung, sondern muss separat erfolgen. Natürlich können Sie alle Funkkurse bei uns absolvieren.

Lass Sie uns uns aber zunächst einen kurzen Blick auf die einzelnen Flugfunklizenzen werfen:

BZF I

Das „Beschränkt gültige Sprechfunkzeugnis“ für den Flugfunkdienst I (BZF I) berechtigt zur Durchführung des Sprechfunks auf Flügen nach Sichtflugregeln in deutscher und englischer Sprache. Ein BZF I ist demnach zwingende Voraussetzung für einen Einsatz im nicht deutschsprachigen Ausland.

Auch für den Einflug in die Lufträume von internationalen Verkehrsflughäfen innerhalb Deutschlands wird in der Regel der englische Flugfunk erwatet. Dies ist nur logisch, da alle anderen Teilnehmer am Flugfunk, also auch dei Airliner aus der ganzen Welt, englisch sprechen. Es ist guter Stiel auch als Privatpilot Englisch zu sprechen, damit man verstanden wird.  

BZF II

Das „BZF II“ berechtigt ausschließlich zur Durchführung des Sprechfunks auf Flügen nach Sichtflugregeln in deutscher Sprache und im deutschsprachigen Luftraum. Diese Lizenz wird in der Regel wenig ausgebildet, da Sie den Funkverkehr auf kleinere Flugplätze beschränkt. 

BZF E

Das „BZF E“ berechtigt Piloten  ausschließlich zur Durchführung des Sprechfunks auf Flügen nach Sichtflugregeln in englischer Sprache. Nicht alle Flugplätze, gerade die Kleineren, haben in Deutschland keinen englischen Funkverkehr und können mit dieser Lizenz nicht angeflogen werden. 

AZF

Das „AZF“ ist das höchstmögliche Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst in Deutschland. Es berechtigt den Inhaber zur uneingeschränkten Durchführung des Sprechfunks neben den Flügen nach Sichtflug nun auch auf Flügen nach Instrumentenflugregeln. Das Zeugnis ist weltweit gültig. Ein AZF kann nicht direkt erworben werden. Vorher muss ein BZF vorhanden sein. 

AZF E

Das „AZF E“ berechtigt ausschließlich zur Durchführung des Sprechfunks auf Flügen nach Sichtflugregeln in englischer Sprache. Dies wird oft von Piloten gemacht, die zwar eine EASA-Lizenz besitzen, aber kein Deutsch können.

Ablauf der Ausbildung

Die Prüfung zur einer Funklizenz besteht aus einem theoretischen Multiple-Choice und einem praktischen Teil. Dem entsprechend ist auch der Unterricht aufgebaut.

Die Theorie beschäftigt sich mit den rechtlichen Grundlagen, wogegen im praktischen Teil Funksprechverkehr simuliert wird. Das heißt, Sie sind sind auf einen imaginären Flug und simulieren den Funk zusammen mit Ihrem Lehrer. Meist sind es gleich mehrere Teilnehmer, sodass der Spaß auch nicht zu kurz kommt.

Beide Teile werden sowohl online per Webinar, als auch im Klassenzimmer angeboten.

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