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CPL(A) - Der Berufspilot

CPL(A) - Die Lizenz für Berufspiloten

EASA Part-FCL.300

Mit einer CPL, die Abkürzung steht für Commercial Pilot License, dürfen Sie zunächst grundsätzlich Geld verdienen, also beruflich und gewerbsmäßig (d. h. als Pilot gegen Bezahlung) Flüge durchführen. Was dürfen Sie genau? Sie dürfen Passagiere gegen Entgelt transportieren (z.B. bei einem Flugbetrieb oder einer Fluglinie), als Fluglehrer arbeiten, Arbeitsflüge wie z.B. Werbebanner schleppen o.ä. gewerbliche Tätigkeiten ausüben. Die CPL(A) berechtigt zum Führen von Luftfahrzeugen aller eingetragener Muster als verantwortlicher Pilot, insofern der Flugzeugtyp von nur einem Piloten betrieben werden darf, z.B. King-Air oder CitationJet, bzw. Flugzeuge mit einem höchstzulässigen Abfluggewicht bis 5.700 kg oder/und bis 9 Passagierplätzen.

Diese Ausbildung führen wir in Zusammenarbeit mit der IFR-Flugschule GmbH durch. Alle praktischen Ausbildungsanteile können auf Flugzeugen der Motorflugschule Egelsbach durchgeführt werden.

CPL(A) Motorflugschule Egelsbach
CPL(A) Businesjet
CPL(A) Businesjet Tür

Ausbildung im Detail

Bevor Sie mit der Ausbildung zum CPL(A) beginnen können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein.

  • Gültigen PPL nach ICAO-Standard
  • Nachtflugberechtigung
  • Gültige Klassen- oder Musterberechtigung für ein- oder mehrmotorige Flugzeuge
  • Mindestflugerfahrung von 150 Stunden

Die Theorieausbildung vermittelt Ihnen mit 250 Stunden alles, was Sie für das gewerbliche Fliegen wissen müssen. Grundlage hierfür ist das erworbene Wissen aus der Privatpilotenausbildung.

Die Praxisausbildung umfasst 25 Flugstunden. Wenn Sie bereits in Besitz einer Instrumentenflugberechtigung sind, sind lediglich 15 Flugstunden erforderlich.

Unser Tipp

Sie wissen heute noch nicht genau, welches fliegerische Tätigkeitsumfeld sie zukünftig anstreben? Die Theorieausbildung für den CPL(A) entspricht inhaltlich in vielen Bereichen der Theorieausbildung für den ATPL(A). Zumal der CPL(A) alleine meist nicht ausreicht, wenn man die CPL(A) beruflich nutzen möchte. Oft wird noch eine IR(A)-Berechtigung und/oder HPA gefordert. Das bedeutet, dass es in vielen Fällen sinnvoll ist, gleich die Theorieausbildung für den ATPL(A) zu absolvieren, da diese auch vollumfänglich für alle anderen Lehrgänge gültig ist und dabei im Verhältnis nur wenig Mehraufwand beim Lernen bedeutet. Lassen Sie sich von uns zu dieser Entscheidung gerne beraten.

CPL-Pilot

Diesen Lehrgang führen wir zusammen mit unserem Kooperationspartner durch.

Gründe für eine CPL(A) - die gibt es durchaus

Luftbild Fotografie
Fallschirmspringer Absetzer
Arbeiten als Fluglehrer
Fluglehrer
Job mit Garantie

Ein reine CPL(A)-Lizenz hat auch Vorteile. Im Vergleich zur ATPL(A) ist der Lernaufwand deutlich geringer. Es kommt immer darauf an, was man mit der neuen Lizenz machen möchte:

  • Flugzeuge bis 5.7t mit max. 9 Pax (z.B. Pilatus PC-12)
  • Gewerbliche Luftfotografie
  • Absetzer für Fallschirmsprungbetrieb
  • Fluglehrer an einer gewerblichen Flugschule

Sie sehen also, eine CPL(A) hat durchaus Ihre Möglichkeiten. Lassen Sie sich von uns ausführlich zu diesem Thema beraten.

Piloten, die sich für eine Fluglehrerausbildung entscheiden, haben im Anschluss die Möglichkeit, bei uns Ihre Anwärterschaft (RP-Zeit) zu absolvieren. Da sie aufgrund Ihrer CPL(A)-Ausbildung nicht nur auf LAPL(A)-Lizenzen bei der Ausbildung beschränkt sind, spricht nichts dagegen, bei entsprechender persönlicher Eigung, auf langfristig bei uns als Fluglehrer zu arbeiten. Wir freuen uns auf neue Teammitglieder.

Die Kosten für eine CPL(A)-Lizenz

  • Fernlehrgang 225 Stunden
    1.690.- €
    Die BOEING Courseware als zugelassener Fernlehrgang (ZFU Nr. 579611)
  • Präsenzphase 25 Stunden
    1.300.- €
    Das Coaching gehört zum Fernlehrgang dazu. Nur so können wir Sie optimal auf die Prüfung vorbereiten.
  • Fluglehrerentgelt
    116.- € pro Stunde
    Wir bieten Ihnen zusätzliches Coaching, bei dem wir auf Ihre individuellen Bedürfnisse eingehen.
  • Flugzeug
    je nach Flugzeugwahl
    Das Flugtraining für die CPL(A) kann auf verschiedenen Flugzeugen durchgeführt werden.
    Für weitere Informationen schauen Sie bitte in unseren Hangar.

Anmerkung: Für eine berufliche Weiterbildung darf keine Mehrwertsteuer berechnet werden. Die Entgelte sind Netto-Preise

Lernen Sie doch wo Sie wollen!

Mit uns als staatlich zugelassener Fernschule und Kooperation mit BOEING kommen Sie sicher und effektiv an Ihr Ziel.

Wie funktioniert ein Fernlehrgang?