Antrag gemäß §7 Luftsicherheitsgesetz
Zuverlässigkeitsüberprüfung - ZÜP
Das Luftsicherheitsgesetz ist ein deutsches Bundesgesetz, das Flugzeugentführungen, terroristische Anschläge auf den Luftverkehr und Sabotageakte verhindern und dadurch die Luftsicherheit erhöhen soll.
So müssen sich alle zukünftigen Piloten regelmäßig einer Überprüfung unterziehen. Diese ist kostenpflichtig und wird in dem Bundesland beantragt, in dem der angehende Pilot wohnt. Suchen Sie im Internet unter „ZÜP Antrag Hamburg oder Niedersachen, etc.“ sie sollten das entsprechende Formular sofort finden. Diejenigen Schüler, die in Hessen wohnen, verwenden einfach das untenstehende Formular.
Zur Überprüfung dürfen die Luftsicherheitsbehörden Auskünfte bei folgenden Behörden einholen:
- Polizeivollzugs- und Verfassungsschutzbehörden
- Bundeskriminalamt
- Bundesamt für Verfassungsschutz
- Bundesnachrichtendienst
- Militärischen Abschirmdienst
- Zollkriminalamt
- Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
- Bundeszentralregister einholen.
Bei der Überprüfung von Ausländern können sich die Luftsicherheitsbehörden auch an die Ausländerbehörden und das Ausländerzentralregister wenden. Bestehen im Einzelfall Zweifel an der Zuverlässigkeit des Betroffenen, so kann die Luftsicherheitsbehörde Auskünfte bei der Staatsanwaltschaft einholen.